Das Nagoya Protokoll und Access and Benefit Sharing (ABS)
Unter Access and Benefit Sharing (ABS) versteht man den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich, der sich aus ihrer Nutzung ergibt. Dabei handelt es sich um eines der drei übergeordneten Ziele des Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD).
Das Nagoya Protokoll ist ein international rechtsverbindlicher Vertrag, der am 12.Oktober 2014 in Kraft getreten ist, um das ABS-Ziel der CBD umzusetzen. In der EU wurde zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls die EU-Verordnung 511/2014 erlassen (am 12.10.2014 in Kraft getreten). Diese wird in Deutschland durch das „Gesetz zur Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 511/2014…“ umgesetzt, das am 01.06.2016 in Kraft getreten ist.
Das ZFMK ist Mitglied des CETAF-Konsortiums wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen in Europa (Consortium of European Taxonomic Facilities), und folgt dem CETAF Code of Conduct and Best Practice for Access and Benefit-Sharing, um die Vorgaben der nationalen und internationalen Gesetzgebungen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls einzuhalten, und um einen gerechten Vorteilsausgleich mit den Herkunftsländern zu gewährleisten.
Weitere Informationen
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Die Website des Projekts „German Nagoya Protocol HuB“ liefert viele hilfreiche Information rund um das Thema ABS und hilft zu verstehen, ob die eigene Forschung ABS- und Compliance-Verpflichtungen nach sich zieht.
- Die ABS-Clearing House Website liefert wichtige Informationen, z.B. ob ein Land Vertragsstaat des Nagoya-Protokolls ist, ob Zugangsreglungen implementiert wurden oder auch die Kontaktdaten der zuständigen Behörden und nationalen Anlaufstellen.
- Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls in Deutschland, liefert auf der Website ausführliche Informationen über das Thema ABS und die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen und darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben.
- Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Erläuterungen herausgegeben, die eine Hilfestellung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darstellen, die Forschungsvorhaben durchführen möchten, welche unter das Nagoya-Protokoll fallen.